Wilkommen auf der Seite des Fördervereins!

Der Förderverein unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei

-Projekten
- Sportveranstaltungen
-Durchführung von Ausstellungen
-Realisierung von Forschungsaufträgen auf Klassenfahrten
und Wandertagen
sowie die Verbesserung ihrer Lern und Lebensbedingungen.


Helfen auch Sie, allen Schülern eine schöpferische Lernatmosphäre zu schaffen!



Mittwoch, 1. September 2010

Wir haben jetzt einen Förderverein! Zeitungsartikel aus dem Nordkurier

Artikel vom 05.11.2009 aus dem Nordkurier

Regionalschule hat nun starken Partner



Von Simone Weirauch

Ferdinandshof. Die Regionale Schule Ferdinandshof hat seit Dienstagabend einen Förderverein. Ziel des Vereins ist es, die Arbeit der Schule, an der derzeit etwa 200 Schüler lernen, zu unterstützen, vor allem finanziell. Dazu sollen Mitgliedsbeiträge und Sponsorengelder verwendet werden. Außerdem will der Verein bei der Organisation und Vorbereitung von Veranstaltungen in der Schule helfen. „Wir brauchen jeden Mitstreiter, jeden Förderer“, sagte Schulleiter Gerald Beckert. Darum begrüße er die Initiative der Eltern, einen Förderverein zu gründen. Ein großes Ereignis steht den Ferdinandshofern bereits im nächsten Jahr ins Haus: Die Schule feiert ihren 40. Geburtstag. Gleich zu Beginn des neuen Schuljahres wird eine Projektwoche veranstaltet, die mit einer Festveranstaltung und einem Tag der offenen Tür ausklingen wird. Das kündigte Gerald Beckert während der Gründungsveranstaltung des Fördervereins an. Selbstverständlich rechnet er mit der Unterstützung des Vereins. Dass er die erhalten wird, versicherte Frank Andersen, frisch gewählter Vereinsvorsitzender.

Vorerst sind jedoch erst einmal formale Dinge zu regeln, damit der Förderverein arbeitsfähig ist: notarielle Bestätigung, Eintrag im Vereinsregister, Anmeldung beim Finanzamt, um die Gemeinnützigkeit zu bestätigen, Einrichtung eines Vereinskontos.

Dank einer guten Vorbereitung verlief die Gründungsversammlung, bei der elf Eltern und Lehrer anwesend waren, straff und effizient. Die Satzung war bereits ausführlich diskutiert worden. Am Dienstag wurde noch festgelegt, dass der Jahresbeitrag für den Förderverein zwölf Euro beträgt und dass der Vorstand ermächtigt wird, bis zu 300 Euro Unterstützung zu vergeben.

Auch die Vorstandswahl war keine Hürde, schnell fanden sich drei Eltern und zwei Pädagogen, die zur Mitarbeit im Vorstand bereit waren. Vorstandsvorsitzender Frank Andersen hat zwei Stellvertreter an der Seite, und zwar Norbert Zimmermann und Gerald Beckert. Die Aufgaben des Kassenwarts übernimmt Ina Friedrich, Schriftführerin ist Angela Ladwig. Außerdem wurden zwei Rechnungsprüfer eingesetzt.

Schnell einigten sich die Vereinsgründer auf einen Namen:
Förderverein "Hanno Günther Ferdinandshof e.V."

Somit sei die Verbindung von Schule und Verein eindeutig.

Jeder, dem die Schule am Herzen liegt, kann sie durch seine Mitgliedschaft im Förderverein unterstützen. „Im Vorfeld der Gründungsversammlung haben rund 30 Leute ihr Interesse bekundet“, sagte Gerald Beckert. Zum Schuljubiläum kommen viele ehemalige Schüler, die als Vereinsmitglieder gewonnen werden sollen.

Vorstandsmitglieder

Vorstandsmitglieder des Fördervereins „Hanno-Günther“ vom 03.11.2009


Name                                           Funktion

Frank Andersen                           Vorsitzender
                 
Gerald Beckert                             Stellvertreter
Angela Ladwig                             Schriftführerin 
Ina Friedrich                                 Kassenwart

Anmeldeformular

Förderverein Regionale Schule
"Hanno-Günther"
Ferdinandshof


„Hanno-Günther Ferdinandshof e.V.“

Sitz: 17379 Ferdinandshof, Friedrichstraße 33a
____________________________________________

Lieber Interessent!

Der Förderverein der Regionalen Schule „Hanno-Günther“ Ferdinandshof ist nun endlich auch im Vereinsregister des Amtsgerichts Ueckermünde eingetragen.
Er hat es sich zum Ziel gesetzt, die Schule finanziell und materiell zu unterstützen in folgenden Vorhaben
- Projekte z.B. kulturelle Veranstaltungen
- Sportveranstaltungen
- Durchführung von Ausstellungen
- Realisierung von Forschungsaufträgen auf Klassenfahrten und Wanderungen
- Verbesserung der Lern- und Lebensbedingungen der Schüler

Wir freuen uns stets über neue Mitglieder sowie Spenden oder Sponsoring.
Der Jahresbeitrag liegt bei 5 € für Schüler, Azubis und Studenten und 12 € für alle anderen Mitglieder.
Im Fall von Spenden ist der Verein berechtigt, eine Bescheinigung auszustellen.
Im Fall von Sponsoring findet eine Bekanntmachung statt.
Ein Exemplar der kompletten Satzung erhalten Sie auf Wunsch bzw. beim Eintritt in den Förderverein.



Pasewald                                     
Vorsitzender
                                                      Bankverb.: Sparkasse Uecker-Randow
                                                      IBAN: DE26   150504003550000129
                                                      BIC:  NOLADE21PSW


Adresse ____________________

____________________

____________________


Förderverein der Regionalen Schule
„Hanno-Günther“
Name „Hanno-Günther Ferdinandshof e.V.“

Sitz 17379 Ferdinandshof   Friedrichstraße 33a



Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Förderverein „Hanno-Günther Ferdinandshof e.V.“ und erkenne seine Satzung an.



Ort, Datum ___________________________ Unterschrift ________________________

Beitragsordnung

BEITRAGSORDNUNG

„Förderverein der Regionalen Schule „Hanno-Günther“ Ferdinandshof
ab dem Geschäftsjahr 2009



Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern entsprechend § 6 seiner Satzung zur Deckung
des Haushalts einen Jahresbeitrag.

Als Beitragsregelung ab 03.11.2009 gilt:

-Der Beitrag, der je Vereinsmitglied zu entrichten ist, beläuft sich unabhängig
vom Zeitpunkt des Eintritts in den Verein auf einen Grundbetrag von

- 5 Euro für Schüler, Azubis und Studenten

- 12 Euro für alle anderen Mitglieder

-Die Zahlung des Jahresbeitrages erfolgt bis 30.09. des Geschäftsjahres

Satzung des Fördervereins






Satzung des Fördervereins der

Regionalen Schule „Hanno-Günther“ Ferdinandshof


§1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen

„Hanno Günther
Ferdinandshof e.V.“


Der Sitz des Vereins ist Ferdinandshof, Friedrichstraße 33a


§2 Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2. Seine Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
                        Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins
                        fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden

§3 Zwecke des Vereins

1. Im Sinne der § 52 II AO und des § 10 EStG verfolgt der Verein als Hauptzweck
                     die Förderung von Bildung und Erziehung sowie von Wissenschaft und Kultur.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere erreicht durch Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei

- Projekten
- Sportveranstaltungen
- Durchführung von Ausstellungen
- Realisierung von Forschungsaufträgen auf Klassenfahrten und
Wanderungen
- sowie die Verbesserung ihrer Lern- und Lebensbedingungen


§4 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden,
                      die sich der Regionalen Schule „Hanno-Günther“ verbunden fühlt und deren Aufgaben fördern möchte.
2. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, sofern nicht der Vorstand dieser Beitrittserklärung innerhalb von vier Wochen nach Eintrag widerspricht.

3. Durch die Abgabe der unterschriebenen Beitrittserklärung erkennt der Antragsteller
                     die Satzung des Vereins an.

§5 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet

1. durch Tod,
2. bei juristischen Personen mit ihrer Auflösung,
3. durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand,
4. durch Ausschluss aus dem Verein

Der Ausschluss kann aus wichtigem Grund durch Beschluss des Vorstandes oder der
                 Mitgliederversammlung erfolgen, insbesondere wenn das Mitglied

- gegen die Satzung verstößt,
- durch sein Verhalten das Ansehen des Vereins schädigt,
- den Interessen des Vereins zuwiderhandelt oder
- seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich von dem Vorstand zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch Einschreiben
               mit Rückschein zuzustellen.
Das Mitglied kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang beim Vorstand schriftlich Berufung einlegen.
               Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.
               Wird die Berufung nicht fristgerecht eingelegt, unterwirft sich das Mitglied dem Ausschließungsbeschluss.
               Eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge erfolgt nicht.

§ 6 Beitragszahlungen und finanzielle Mittel

1. Jedes Mitglied unterstützt die Arbeit des Vereins durch einen Jahresbeitrag, der von der
                   Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgesetzt wird.

2. Er ist bis 30.09. eines jeden Geschäftsjahres fällig.

3. Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein durch Förderbeiträge und/oder Spenden.

4. Der Verein finanziert seine Tätigkeit aus Beiträgen, Spenden und sonstigen Zuwendungen.


§ 7 Geschäftsjahr

               Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.


§ 8 Organe des Vereins

1. Mitgliederversammlung
               2. Vorstand
               3. Rechnungsprüfer



§ 9 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen
                    schriftlich an die letztbekannte Adresse der Mitglieder einzuberufen.

2. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das
Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 10% der Mitglieder die Einberufung
schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.

3. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

4. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von
einem seiner Stellvertreter geleitet.

5. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes,
- Entgegennahme des Rechnungsberichts,
- Entlastung des Vorstandes,
- Wahl und Abberufung des Vorstandes und der Rechnungsprüfer,
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins,
- Beschlussfassung über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss aus
dem Verein,
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages in Form einer jährlichen Beitragsordnung.

6. Die Mitgliederversammlung ist ungeachtet der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

7. Über den Antrag auf Auflösung des Vereins ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn
       wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so muss der Vorstand innerhalb eines Monats eine weitere Versammlung zu diesem Antrag einberufen. Diese Mitgliederversammlung kann die Auflösung ohne Rücksicht
                       auf die Zahl der Erschienenen beschließen. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.

8. Eine Änderung der Satzung bedarf einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder.
Die Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen.

9. Im übrigen beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.

10. Über die Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter
        und dem Protokollanten zu unterzeichnen ist.


§ 10 Vorstand

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus fünf Mitgliedern.
2. Die Vorstandsmitglieder werden auf Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt.

3. Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter.
4. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl oder Wiederwahl erfolgt.

5. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen
Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.

6. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, kann die nächste ordentliche Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds wählen.

7. Der Vorstand soll zu seinen Sitzungen den Schulleiter der Regionalen Schule oder einen von ihm benannten Vertreter einladen. Dem Vertreter der Schule ist zu allen Beratungsgegenständen auf Verlangen
        Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

8. Der Vorstand ist ermächtigt, über Ausgaben bis 300 € mit der Mehrheit seiner Mitglieder
     zu entscheiden. Darüber hinaus entscheidet die Mitgliederversammlung.


§ 11 Rechnungsprüfer

1. Von der Mitgliederversammlung werden mindestens zwei Rechnungsprüfer für die Dauer
von zwei Jahren gewählt. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.

2. Den Rechnungsprüfern obliegt die regelmäßige Kassenprüfung des Vereins und die
Berichterstattung darüber in der Mitgliederversammlung

3. Sie sind berechtigt, jederzeit die Kassenführung zu prüfen.

4. Sie sind verpflichtet, eine Bücher- und Kassenprüfung am Ende des Geschäftsjahres
vorzunehmen.


§ 12 Auflösung des Vereins

1.Der Verein kann sich nur durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen
Mitgliederversammlung auflösen (siehe § 9).

2. Bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das ganze Vermögen an den Schulträger der Regionalen Schule Ferdinandshof, der es ausschließlich und unmittelbar
       für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 3 der Satzung zu verwenden hat.


§ 13 Inkrafttreten

Die Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 03.11.2009 beschlossen und trat
mit ihrer Registrierung im Vereinsregister des Amtsgerichtes Ueckermünde am15.07.2010.
in Kraft .







BEITRAGSORDNUNG


„Förderverein der Regionalen Schule „Hanno-Günther“ Ferdinandshof
ab dem Geschäftsjahr 2009



Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern entsprechend § 6 seiner Satzung zur Deckung
des Haushalts einen Jahresbeitrag.
Als Beitragsregelung ab 03.11.2009 gilt:
- Der Beitrag, der je Vereinsmitglied zu entrichten ist, beläuft sich unabhängig
vom Zeitpunkt des Eintritts in den Verein auf einen Grundbetrag von
- 5 Euro für Schüler, Azubis und Studenten
- 12 Euro für alle anderen Mitglieder
-Die Zahlung des Jahresbeitrages erfolgt bis 30.09. des Geschäftsjahres
Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 03.11.2009